ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Was Sie wissen sollten, bevor es losgeht
Pferde als Fluchttiere
Die Arbeit mit Pferden bietet große Chancen der persönlichen, geistigen und körperlichen Weiterentwicklung, sie birgt aber auch Risiken. Pferde sind und bleiben Fluchttiere - auch wenn sie noch so gut ausgebildet werden. Auch meine Pferde können somit trotz größter Vorsicht und aller Professionalität unerwartet mit Flucht reagieren.
Es bleibt ein Restrisiko, dessen Sie sich bewusst sein sollten - denn ich kann keine Haftung für Schäden übernehmen, die sich aus dem natürlichen Fluchtverhalten der Pferde ergeben. Hiervon ausgenommen sind selbstverständlich solche Schäden, die aufgrund grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz entstanden sind.
Gesundheitliche Einschränkungen
Soweit bei Ihnen oder Ihren Kindern gesundheitliche Einschränkungen bestehen, erfolgt die Teilnahme am Angebot auf eigenes Risiko. Eine ärztliche Unbedenklichkeitserklärung ist zu Beginn der ersten Stunde einzuholen.
Verbindlichkeit der Termine
Vereinbarte Termine sind verbindlich. Kann ein Termin nicht wahrgenommen werden, ist dies spätestens 48 Stunden zuvor mitzuteilen, da andernfalls ein Ausfallhonorar zu leisten ist. Dies gilt nicht, wenn die Stunde an Dritte vergeben werden kann.
Haftungsausschluss
Der Klient/die Klientin verzichtet auf Ansprüche gegenüber dem Eigentümer aus §833 BGB wegen aller durch die Pferde verursachten Personen-, Sach- und Vermögensschäden und stellt den Eigentümer im Innenverhältnis von Ansprüchen Dritter frei, insbesondere von Ansprüchen der Kranken- und Sozialversicherungen (entspr. OLG Schleswig Holstein 17 U 142/2020).
Dallgow-Döberitz, 2021